Das Bundesgericht hat entschieden, dass der Notfallzuschlag für spätabendliche Arztbesuche in Permanences nicht mehr zulässig ist. Dies betrifft auch die Notfallpraxis der Hausärzte am Kantonsspital Sursee, die nun ihren Betrieb bis Ende des Jahres einstellen muss.
Grund für diese Entscheidung sind drohende finanzielle Einbussen nach dem Urteil, wie der Betrieb in einer Mitteilung schreibt. Bisher konnten Permanences und Notfallpraxen einen Zuschlag für Abendbesuche berechnen, die sogenannte Dringlichkeits-Inkonvenienz-Pauschale. Das Bundesgericht entschied jedoch im Juni, dass solche Zuschläge nicht rechtmässig sind, da verlängerte Öffnungszeiten Teil des Geschäftsmodells dieser Praxen sind.
Besuche während der regulären Öffnungszeiten zählen nicht als Notfälle und dürfen nicht so abgerechnet werden. Die Notfallpraxis Sursee weist darauf hin, dass unklar ist, ob das Urteil speziell auf ihre Praxis anwendbar wäre. Tatsächlich wenden die Versicherungen diese Entscheidung jedoch auf ihre Praxis an, was zu erheblichen finanziellen Einbussen führt.
Dutzende Kündigungen noch im September
Das Unternehmen kritisiert, dass ohne angemessene Finanzierung ein wirtschaftlicher Betrieb mit Fachpersonal und Infrastruktur ausserhalb der regulären Praxiszeiten nicht möglich sei. Infolge dieser finanziellen Belastungen wird die Notfallpraxis Sursee nach 13 Jahren ihren Betrieb einstellen. Alle 13 Praxisassistenten und 43 Ärztinnen, mit Ausnahme einiger administrativer Mitarbeiter, müssen noch im September gekündigt werden.
Die Geschäftsleitung bedauert die Schliessung sehr und betont, dass die Praxis das Spital Sursee erheblich entlastet habe. Trotz Überprüfung mehrerer Ersatzlösungen konnte keine umgesetzt werden. Die Luzerner Gesundheitsdirektion ist informiert.